Hinweisgeberschutz

Meldestelle

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden.


Es ist sichergestellt, dass die Meldestelle

  • die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und
  • nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben.
Abgabe einer Meldung

Bitte senden Sie ihre Meldung postalisch in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Vertraulich / Hinweisgeberschutz“ an:

 

HAAF Spedition GmbH & Co. KG
VERTRAULICH / HINWEISGEBERSCHUTZ
Werkstraße 4
D-67354 Römerberg

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